AGB

Unsere allgemeinen Geschäftbedingungen als Übersicht.

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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

m·i·t Mess- und Informationstechnik GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Für Verträge mit der MIT Mess- und Informationstechnik GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird wider­ sprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam und bedürfen der Schriftform.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbe­ dingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Mündliche Nebenabreden sind schriftlich zu dokumentieren. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungs­ klausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die MIT Mess- und Informations­ technik GmbH.

2. Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungs­ pflicht

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgte. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Erbringung der Leistung nachkommen.

2.2 Der Vertrag kommt zustande aufgrund der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch die MIT Mess- und Informations­ technik GmbH.

2.3 Hängt die Erbringung einer Leistung von Gründen ab, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wurden bereits Teilleistungen erbracht, und hängt die Erbringung der vollständigen Lieferung oder Leistung von Gründen ab, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, diese Lieferungen oder Leistungen abzurechnen. Dem Auftraggeber steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

2.4 Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Erbringung der Leistung oder der Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

2.5 Teilleistungserbringung ist zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Fahrt-, Verpackungs- und/oder Versandkosten nur einmalig erhoben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.

3.2 Die Preise verstehen sich - sofern nicht anders vereinbart - ab Standort Berlin und - falls nicht anders ausgewiesen - zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ohne Kosten für An- und Abfahrt, Verpackung und Versand.

3.3 Kosten für An- und Abfahrt, Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

3.4 Ist eine Leistung durch von uns nicht vorhersehbare oder beeinflußbare Umstände abzubrechen oder zu wiederholen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten auch bei Pauschalierung zu berechnen.

3.5 Die Berechnung einer Dienstleistung erfolgt nach Aufwand. Vorab nicht erkennbare bauliche oder konstruktve Unwägbarkeiten können dazu führen, daß das gewünschte Ergebnis nicht, oder nicht vollständig erreicht werden kann. Ein nicht erreichtes Ergebnis berechtigt nicht zur teilweisen oder vollständigen Zahlungs­ verweigerung.

3.6 Rechnungen sind nach Lieferung oder Leistungserbringung, sofern nicht anders lautend vereinbart, spätestens 10 Tage nach Zugang fällig.

3.7 Wir liefern gegen Barzahlung, Vorkasse, Nachnahme und Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

3.8 Befindet sich der Auftraggeber bei Zahlungen gegen Rechnung nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels, spätestens jedoch nach 14 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen nach BGB §286 Absatz 2 in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, wenn weder der Auftraggeber noch die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweist. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. Bei Erstellung einer Zahlungsaufforderung werden Mahn­ gebühren von jeweils EUR 5,00 fällig. Gegebenenfalls notwendige Beitreibungskosten trägt der Auftraggeber. Wurde Skonto verein­ bart, ist ein Abzug nur innerhalb des vereinbarten Zeitraums zulässig. Bei Zahlung gegen Rechnung bleibt die Ware oder Leistung Eigentum der MIT Mess- und Informationstechnik GmbH. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware oder Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, über Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der von uns gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch die Verbindung entstandenen Sache auf die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitver­wahrt.

4. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung

5.1 Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf neu hergestellte Sachen, Leistungen und auf Mängel, die die Lieferung oder Leistung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes beeinträchtigen.

5.2 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, Nicht­ beachten unserer Dokumentation oder Bedienungsanleitung, natür­ liche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebs­ mittel, chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse zurückgehen.

5.3. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Ent­ deckung zu rügen (§377 HGB). Ist der Auftraggeber nicht Kauf­ mann, so hat er nur offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Bei durch den Auftraggeber oder Dritte unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten und sonstige Eingriffe, die mit dem geltend gemachten Mangel in Zusammenhang stehen, wird jede Gewährleistung von uns aufge­ hoben.

5.4 Bei Mängeln, die der Auftraggeber innerhalb von 3 Monaten in nachvollziehbarer Form mitteilt, ist die MIT Mess- und Informations­ technik GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzer­ stellung, Wandlung oder Minderung verpflichtet. Für den Fall, dass die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH auf entsprechende Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Beseitigung der Mängel schuldhaft nicht rechtzeitig vorgenommen hat, bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzerstellung kann der Auftraggeber unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
Alle sonstigen, dem Auftraggeber wegen oder im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung zustehenden Ansprüche (gleich aus welchem Rechtsgrund) sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche bezüglich vertragsfremder Gegen­ stände, es sei denn deren Beschädigung oder Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden verursacht. Außerhalb des Bereiches der Gewährleistungshaftung sowie der Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzuges haftet die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH nur bei zumindest grobem Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Verrichtungsgehilfen; dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertrags­ verletzung und aus unerlaubter Handlung.
Der Auftraggeber stellt die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

5.5 Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. dem Ersatz hat uns der Auftraggeber die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig.

5.6 Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig fehl­ geschlagen oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Auftraggeber nach einer angemessenen Nachfrist Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Auftrag­ gebers gegen die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen einschließlich Schadensersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittel­ barer Schäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und Schäden an aufgezeichneten Daten usw.) und aus der Durchführung der Nachbesserung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der MIT Mess- und Informationstechnik GmbH vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

5.7 Unsere Beratung in Wort und Schrift, unsere Vorschläge, Berechnungen, Analysen usw. sollen dem Auftraggeber lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern, Sie befreien den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Neben­ pflichten auch vor Vertragsabschluss z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen unter den Ziffern 5.1 bis 5.6 entsprechend. Für die Verletzung von Nebenpflichten, auch vor Vertragsabschluss (vertraglich und außervertraglich) ist die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungs­ gehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Schaden­ ersatz verpflichtet.
Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften für Gewährleistungs­ ansprüche gelten entsprechend für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

6. Kündigungsrecht

6.1 Die MIT Mess- und Informationstechnik GmbH ist berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen bei Einstellung der Zahlungen des Auftraggebers, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie freiwilliger Liquidation.

7. Gefahrenübergang/Abnahme

7.1 Die Leistung gilt bei Versandform mit Zustellung als ange­ nommen. Der Gefahrenübergang beginnt mit Zustellung der Leistung. Die Leistung ist nach Erhalt umgehend auf Voll­ ständigkeit, Inhalt, Transportschäden und offensichtliche Mängel zu prüfen. Transportschäden und offensichtliche Mängel sind der MIT Mess- und Informationstechnik GmbH innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Sämtliche Kundendaten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert
und im erforderlichen Rahmen der Ausführung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen, Zusteller und Banken weitergeleitet.

8.2 Auf unsere Kosten hergestellte Planungen, Dokumentationen, Zeichnungen, Bildmaterial usw. bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder weiterverwendet, noch vervielfältigt werden. Sie haften uns für alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung entstehen.

8.3 Die Benutzung unserer Unterlagen sowie des sonstigen Schrift­ wechsels zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

9. Mitteilungen/Datensicherheit

9.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an.

9.2 Einer Auftragsabwicklung per Email wird nur nach vorheriger Einverständniserklärung zugestimmt. Der Auftragswert darf EUR 2.000,00 nicht überschreiten.

9.3 Einer Auftragsabwicklung per Telefax wird nur mit gültiger Absenderkennung, unter Angabe von Fimen- und Postanschrift, sowie Originalunterschrift zugestimmt.

10. Erfüllungsort

10.1 Als Erfüllungsort gilt der Ort, an dem die Lieferungen/Dienst­ leistungen von uns verwandt werden, sofern dieser Ort in Ihrer Bestellung als Erfüllungsort genannt ist. In allen übrigen Fällen, auch für Zahlungen, gilt der Firmensitz der MIT Mess- und Informationstechnik GmbH als vereinbart.

10.2 Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allge­ meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Für alle weiteren Fälle gilt Berlin als Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel


11.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.